Influencer und Steuern: Teure Fehler, die du unbedingt vermeiden musst

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Steuern & Politik

Bist du als Influencer oder Content Creator unterwegs und hast deine ersten Einnahmen erzielt? Vielleicht hast du dich schon gefragt, welche steuerlichen Verpflichtungen mit deinem neuen Job auf dich zukommen. Dabei ist eins sicher: Steuerliche Fallstricke können dir schneller Probleme bereiten, als du denkst.

In meinem Interview mit einem Experten von www.steuertipps.de haben wir uns den häufigsten Fehlern und den wichtigsten Regeln gewidmet, die du als Influencer kennen musst – von der Gewerbeanmeldung bis hin zur steuerlichen Behandlung von PR-Geschenken. Erfahre, worauf du achten solltest, um teure Nachzahlungen und Strafen zu vermeiden. Lies weiter, um dich abzusichern und deine Finanzen in den Griff zu bekommen.


1. Erste Einnahmen, erster Fehler? Welche steuerlichen Pflichten entstehen für Influencer und Content Creator ab dem ersten verdienten Euro – und welche Fehler können sofort teuer werden?

Ab dem Moment, in dem ein Influencer oder eine Influencerin mit der Influencertätigkeit Geld verdient, kann er oder sie steuerpflichtig sein – und zwar bei der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer. Natürlich kommt es immer auch auf die Höhe der Einnahmen bzw. auf die Höhe des Umsatzes an, ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Die Pflicht, sich um das Thema Steuern zu kümmern, beginnt jedoch mit dem ersten Euro, den man als Influencer oder Content Creator verdient.

Bekommt man als Influencer zu Beginn noch kein Geld, sondern »nur« Geschenke, seien es Produktproben oder kostenlose Produkte, sollte man sich immer bewusst sein: Auch das sind Einnahmen, die versteuert werden müssen. Das bedeutet: Man muss unter Umständen bereits Steuern an das Finanzamt zahlen, obwohl man durch die Influencertätigkeit noch keinen Euro auf das Konto überwiesen bekommen hat.

Für Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten ernst nehmen und sicher durch den Steuerdschungel navigieren möchten.

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Steuern und Influencertätigkeit – ein komplexes Thema, das oft Kopfzerbrechen bereitet. Doch keine Sorge: Der Ratgeber „ICH BIN INFLUENCER“ von Dominik Fuhrmann und Annette Winkler bietet dir praxisorientierte Antworten auf alle steuerlichen Fragen, die dich betreffen.

Mit verständlichen Erklärungen, zahlreichen Checklisten und praxisnahen Beispielen gibt dir dieses Buch die Werkzeuge an die Hand, um deinen Influencerbetrieb finanziell sauber und effizient zu führen. Egal ob Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer – das Buch deckt alles ab und zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deinen Gewinn optimierst und rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.

2. Gewerbeanmeldung verpasst? Ab wann müssen Influencer ein Gewerbe anmelden, und welche Strafen drohen, wenn sie es zu spät tun?

Sobald ein selbstständiger Content Creator oder Influencer vorhat, regelmäßig Einnahmen mit der Influencertätigkeit zu erzielen, muss die Tätigkeit sofort beim Gewerbeamt angemeldet werden. Eine verspätete Gewerbeanmeldung kann ein Bußgeld der Gemeinde nach sich ziehen – unter Umständen kann dieses bis zu 1.000 € betragen.

3. Einkommensteuer und/oder Gewerbesteuer? Wie unterscheiden sich die beiden Steuerarten, und wann müssen Influencer beide zahlen? Wo lauern hier typische Fallstricke?

Einkommensteuer muss jede Person zahlen, die Einnahmen hat. Hier werden alle Einnahmen zusammengezählt – egal, ob sie aus der Influencertätigkeit, einem Job als Angestellter oder aus der Vermietung einer Wohnung stammen. Ganz einfach ausgedrückt: Von den Einnahmen aus den verschiedenen Quellen werden die jeweiligen Ausgaben abgezogen, um zum Einkommen zu gelangen. Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag, der im Jahr 2025 etwas mehr als 12.000 Euro beträgt, muss Einkommensteuer gezahlt werden.

Gewerbesteuer fällt bei Influencerinnen nur an, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird. Da die meisten Influencerinnen in irgendeiner Form mit Werbung zu tun haben, ist dies meistens der Fall. Die Gewerbesteuer hängt von der Höhe des Gewinns ab und wird erst fällig, wenn dieser über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt.

Die Fallstricke, wenn man es so nennen möchte, bestehen darin, zu wissen, welche Ausgaben wo abgezogen werden dürfen. Welche Ausgaben sind also bei der Influencertätigkeit absetzbar? Je mehr Ausgaben abgezogen werden dürfen, desto geringer ist der Gewinn bzw. das Einkommen. Und je geringer dieses ist, desto weniger Steuern müssen darauf gezahlt werden.

Nicht zu wissen, welche Ausgaben absetzbar oder abziehbar sind, kann daher richtig Geld kosten.

4. Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung: Ab welchem Umsatz müssen Influencer Umsatzsteuer zahlen? Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung – wann macht sie Sinn und wann vielleicht auch nicht?

Ist ein Influencer selbstständig und will mit der Influencertätigkeit wiederholt Geld verdienen, gilt er oder sie als Unternehmer. Unternehmer sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, sie müssen Umsatzsteuer auf ihre Umsätze an das Finanzamt abführen.

Allerdings muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden, wenn die gesamten Einnahmen netto unter 25.000 Euro im Jahr liegen. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2025 von 22.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben.

In diesem Fall wird man als Kleinunternehmer eingestuft, und die Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Das kann vorteilhaft sein, muss es aber nicht.

Kauft ein Influencer etwas für seine Tätigkeit von einem anderen Unternehmer, ist in diesem Preis Umsatzsteuer enthalten. Diese gezahlte Umsatzsteuer kann der Influencer als sogenannte Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Das geht jedoch nur, wenn man kein Kleinunternehmer ist.

Das bedeutet: Sind die Anschaffungen für den Influencerbetrieb hoch und fällt dadurch viel Umsatzsteuer an, sollte man auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Vorsteuer zurückzubekommen. Ansonsten erspart die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung einiges an Aufwand.

Nachträgliche Anmerkung meinerseits:

Für die Kleinunternehmerregelung musst du dich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt erhältst, bewusst selbst entscheiden. Es ist nicht so, dass du abhängig von deinem Jahresumsatz automatisch Kleinunternehmer bist. Außerdem kannst du nicht einfach von Jahr zu Jahr wechseln.

Aus meiner Sicht sollte es zu Beginn deiner gewerblichen Tätigkeit eine klare Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sein.

Ich habe mich von Anfang an klar gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden, denn …

  • mit der richtigen Buchhaltungssoftware ist der zusätzliche Aufwand mehr als gut zu handhaben, …
  • die überwiegende Mehrheit meiner Kunden sind Unternehmen und können die Umsatzsteuer ihrerseits geltend machen …
  • und ich wusste, dass ich vor allem zu Beginn, aber auch laufend, immer wieder teure EDV-Anschaffungen machen werde und wollte darauf meinerseits gerne die Vorsteuer geltend machen können.

5. Geschenke vom Finanzamt? Wie behandelt das Finanzamt kostenlose Produkte und PR-Geschenke steuerlich – wie gibt man sie an und was passiert, wenn man diese vergisst anzugeben? An dieser Stelle vielleicht auch mit Bezug auf mich als Buchrezensentin.

Alle zugesendeten Produkte und PR-Geschenke sind grundsätzlich Einnahmen des Influencers, die versteuert werden müssen. Denn auch diese „Geschenke“ gelten als Bezahlung für die Influencertätigkeit. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Produkt höchstens 10 Euro „wert ist“ oder der „Schenker“ es bereits pauschal versteuert hat. Um die Höhe der Einnahme zu ermitteln, muss der Marktwert des Produkts herausgefunden werden – also der Wert, den das Produkt im Laden kosten würde.

Bekommt eine Buch-Influencerin wie du ein Buch im Rahmen einer Kooperation zur Rezension kostenlos geschickt, stellt dies eine Einnahme dar. Im Falle des Buches für dich ist es gleichzeitig jedoch auch eine Ausgabe für deinen Influencerbetrieb. Denn hättest du das Buch nicht geschenkt bekommen, hättest du es kaufen müssen, um es zu lesen, in deinem Beitrag zu zeigen und deinen Content dazu zu erstellen.

Nachträgliche Anmerkung meinerseits:

Direkt im zweiten Jahr meiner Selbstständigkeit bekam ich eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung von meinem Finanzamt. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit dem Finanzbeamten auch konkret den Fall dieser Buch-„Geschenke“ angeschaut.

Von Anfang an war ich sehr sauber in meiner Buchhaltung unterwegs – für meinen Finanzbeamten sogar zu detailliert. Bis dahin hatte ich jedes einzelne Buch wöchentlich aufgelistet, das bei mir eingegangen ist, als Einnahme versteuert und gleichzeitig jedes einzelne Buch, das mich – beispielsweise über Verlosungen – wieder verlassen hat, als Ausgabe verbucht. Dazu habe ich jeden einzelnen Beleg der Autoren, Verlage etc. sorgfältig geheftet.

Das war selbst für mein lokales Finanzamt zu viel Papierkram und Aufwand. Deshalb haben wir uns in einer persönlichen Absprache darauf geeinigt, dass ich fortan monatlich nur noch eine einzige Auflistung all der Bücher machen muss, die auch tatsächlich bei mir verbleiben. Diese sind jedoch zu versteuern, und auch die Umsatzsteuer muss dafür abgeführt werden.

Leider sind in diesem Bereich viele andere Buch-Influencer nicht einmal ansatzweise so sauber wie ich unterwegs. Macht euch bitte bewusst, dass es nichts anderes als Steuerhinterziehung ist, wenn ihr all die Bücher, die euch im Monat erreichen, nicht als Einnahme versteuert und keine Umsatzsteuer dafür abführt!

6. Kooperationen und versteckte Steuerfallen: Welche steuerlichen Stolpersteine gibt es bei Werbedeals und Kooperationen – und was sollten Influencer unbedingt beachten, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden?

Häufig werden im Rahmen von Kooperationen sogenannte Barter Deals vereinbart. Hier fließt kein Geld, sondern es handelt sich um ein Tauschgeschäft. Als Influencer bekommt man die Produkte des Kooperationspartners und zeigt oder bespricht diese Produkte auf den jeweiligen Social-Media-Kanälen, macht also Werbung dafür. Aufpassen muss man, wenn die Produkte in den Bereich der privaten Lebensführung fallen. Denn dann sind sie – wie gerade anhand von dir beschrieben – keine abziehbaren Ausgaben.

Es ist jedoch nicht immer so, dass sich Einnahmen und Ausgaben in diesen Fällen ausgleichen, auch wenn dieser Irrglaube weit verbreitet ist.

Angenommen, ein Bau-Influencer bekommt von einer Baufirma teures Material kostenlos und soll in Beiträgen zeigen, wie das Material verwendet wird und welche Vorteile es hat. Es fließt kein Geld. Verwendet der Bau-Influencer das Material beim Bau seines eigenen Hauses und zeigt den Baufortschritt in seinen Storys, hat er zwar Einnahmen in Höhe des Marktwerts des Baumaterials, aber keine Ausgaben. Denn obwohl er das Material für seine Influencertätigkeit nutzt, fallen die Ausgaben in den Bereich der privaten Lebensführung und sind somit nicht abziehbar.

Wird die Baufirma, die wahrscheinlich „größer“ ist, vom Finanzamt überprüft, erkennt dieses sehr schnell, dass Material an den Bau-Influencer gegangen ist. Das Finanzamt schickt dann gegebenenfalls eine sogenannte Kontrollmitteilung an das Finanzamt des Bau-Influencers. Hat dieser die Materialkosten als Ausgaben abgezogen, wird das Finanzamt sie streichen, wodurch sich der Gewinn erhöht. Diese Gewinnerhöhung muss dann bei der Einkommensteuer und ggf. der Gewerbesteuer nachversteuert werden. Wurde zu Unrecht Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht, wird diese ebenfalls vom Finanzamt zurückverlangt.

7. Reisekosten und Luxusabzüge: Welche Reisekosten dürfen Influencer absetzen, und wo zieht das Finanzamt die Grenze bei luxuriösen Reisen und Events? Was muss und sollte man hier beachten?

Ist ein Influencer oder Content Creator beruflich bedingt, also im Rahmen der Influencertätigkeit, unterwegs, können für diese Geschäftsreise die Fahrtkosten, Reisenebenkosten wie Parkgebühren, die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung abgesetzt werden.

Gerade bei Luxusreisen oder Reisen an schöne Orte möchte das Finanzamt wissen, warum es sich nicht um Privatvergnügen handelt. Daher ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Reise oder zumindest ein Teil davon aus geschäftlichen Gründen unternommen wurde.

Entscheidend ist, dass klar getrennt werden kann, welche Tage für die Influencertätigkeit genutzt wurden und welche privat waren. Lässt sich die Reise nicht in Tage aufteilen, dürfen die Kosten insgesamt nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

8. Homeoffice oder Steuerfalle? Wann akzeptiert das Finanzamt ein Arbeitszimmer, und welche typischen Fehler führen dazu, dass der Abzug gestrichen wird?

Die meisten Influencer arbeiten für ihre Influencertätigkeit wohl auch zuhause – sei es in einem Arbeitszimmer oder am Küchentisch. Die Kosten für ein Arbeitszimmer dürfen aber nur dann abgezogen werden, wenn es ein „richtiges“ Arbeitszimmer ist. Das bedeutet: Es dürfen sich keine privaten Gegenstände darin befinden, wie beispielsweise ein Gästebett. Es muss büromäßig eingerichtet sein, und der Influencer erledigt dort ausschließlich seine Büroarbeiten für die Influencertätigkeit.

Wichtig ist auch, dass es sich um einen abgeschlossenen Raum mit Tür handelt. Ein Durchgangszimmer kann daher niemals ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer sein. Die Kosten für das Arbeitszimmer kann der Influencer nur dann geltend machen, wenn der Mittelpunkt der Influencertätigkeit im Arbeitszimmer liegt. So wird ein Reiseblogger seinen Arbeitsmittelpunkt nicht im Arbeitszimmer haben, sondern unterwegs auf seinen Reisen. Ein Technik-Influencer, der im Arbeitszimmer Geräte testet und dort seinen Content erstellt, kann sehr wohl seinen Arbeitsmittelpunkt im Arbeitszimmer haben.

Typische Fehler, die beim Arbeitszimmer oft zur Streichung der Kosten führen, sind die private Mitbenutzung des Raums – zum Beispiel durch ein Gästebett, Bügelbrett oder eine Kinderspielecke.

Man sollte jedoch immer überlegen, ob es sich überhaupt lohnt, beim Finanzamt die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend zu machen. Mit der sogenannten Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) gibt es eine deutlich einfachere Möglichkeit, die Kosten für die Arbeit in der Wohnung steuerlich geltend zu machen. Der Influencer kann für jeden Tag, an dem er zuhause gearbeitet hat, pauschal 6 € als Betriebsausgaben ansetzen.

Für den Ansatz der Pauschale wird weder ein besonders eingerichteter Raum noch eine Mindestarbeitszeit gefordert. Denn meist verfügen Content-Creator nicht über externe betriebliche Räume und erledigen alles von der Wohnung aus. Die Tagespauschale darf pro Jahr für höchstens 210 Tage angesetzt werden, wodurch maximal 1.260 € Betriebsausgaben entstehen können. Wichtig ist, die Tage zu notieren, an denen man zuhause gearbeitet hat. Aus unserer Sicht sollte man auch kurz dokumentieren, was an diesen Tagen konkret gearbeitet wurde.

9. Technik und Equipment: Welche Geräte und Tools können Influencer absetzen? Gibt es hier Abschreibungsfristen, die oft übersehen werden? Worauf muss man bei den Belegen achten?

Bei Technik und Equipment muss man sich zunächst die Frage stellen: Wird das Gerät oder Tool nur betrieblich für die Influencertätigkeit genutzt, oder auch privat? Zu denken ist hier vor allem an das Handy, den Laptop und ähnliche Geräte. Wird das Handy mehr als 50 % für die Influencertätigkeit genutzt, gehört es zum Betrieb des Influencers. Das bedeutet: Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Handy dürfen abgesetzt werden. Der Teil der Kosten, der durch private Nutzung entsteht, muss jedoch wieder als Einnahme dazugezählt werden.

Bei Laptop, Tablet, Software & Co. ist es besonders wichtig zu wissen, dass die Kosten für die Anschaffung nicht über eine Nutzungsdauer von mehreren Jahren abgeschrieben werden müssen. Sie können sofort im Jahr der Anschaffung komplett abgezogen werden. Aber auch hier muss eine private Nutzung gegebenenfalls berücksichtigt werden.

Belege müssen unbedingt aufgehoben werden. Handelt es sich um einen Beleg auf Thermopapier, ist es ratsam, diesen zu scannen, da das Original schnell verblasst und unlesbar wird.

10. Arbeiten im Ausland – doppelt besteuert? Wie werden Einnahmen und Ausgaben behandelt, wenn Influencer im Ausland Inhalte erstellen – und drohen hier doppelte Steuer- und Sozialversicherungspflichten?

Tätigkeiten im Ausland können unter Umständen auch dort zu einer Steuerpflicht führen. Im internationalen Steuerrecht gibt es jedoch spezielle Regelungen, die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), mit denen eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll. Anknüpfungspunkt für die Besteuerung in einem Staat ist die Ansässigkeit des Influencers.

Verfügt ein Influencer über Wohnungen oder Betriebsstätten in mehreren Ländern oder hält er sich eine gewisse Zeit in einem Land auf, kann es zu mehrfacher Ansässigkeit und damit zu einer Steuerpflicht im Ausland kommen. In solchen Fällen sollte man unbedingt die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

11. Gewinnspiele und Abmahnungen: Welche steuerlichen und rechtlichen Risiken bestehen bei Gewinnspielen und Verlosungen – und wie können Influencer sich absichern?

Aus steuerlicher Sicht sind Gewinnspiele Teil der betrieblichen Tätigkeit eines Influencers. Ausgaben dafür gehören zu den Betriebsausgaben. Dies gilt auch für kostenlos erhaltene Produkte von Kooperationspartnern. Ein ausführliches Beispiel zu einer Verlosung findet sich in unserem Buch in Kapitel 9.1.

12. Kooperationen mit Marken im Ausland: Wie müssen Influencer Zahlungen von internationalen Marken oder Unternehmen versteuern, und welche Fehler können zu hohen Nachforderungen führen?

Für die Besteuerung macht es keinen Unterschied, ob die Zahlung für eine Kooperation aus dem Inland oder Ausland kommt und ob der Kooperationspartner ein Start-up oder ein international tätiger Konzern ist. Es handelt sich in jedem Fall um Betriebseinnahmen.

Für die umsatzsteuerliche Behandlung ist es jedoch wichtig, genau zu wissen, mit welchem Unternehmen die Kooperation eingegangen wurde und wo dieses ansässig ist. Je nach Sitz des Unternehmens muss die Rechnung netto oder inklusive deutscher Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Zusätzlich gibt es in solchen Fällen besondere Meldepflichten in Deutschland (Stichwort: „Zusammenfassende Meldung“) oder die Pflicht, sich im Ausland steuerlich zu registrieren.

Nachträgliche Anmerkung meinerseits:

Im Grunde hat jeder Influencer, der mit Affiliate-Links arbeitet, Berührungspunkte mit der Zusammenfassenden Meldung. Sowohl das Amazon-Partnerprogramm als auch Awin – zwei der größten Affiliate-Plattformen am Markt – operieren aus dem EU-Ausland.

13. Buchhaltungstipps gegen Chaos: Welche Tools und Software helfen Influencern, ihre Buchhaltung effizient und revisionssicher zu organisieren?

Am Markt gibt es diverse Tools, mit denen man Belege digitalisieren, verwalten und bei Bedarf seinem Steuerberater zur Verfügung stellen kann. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Belege für die Dauer der steuerlichen Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren GOBD-konform aufbewahrt werden.

Außerdem gibt es benutzerfreundliche Buchhaltungs- und Steuerprogramme, mit denen die laufende Buchhaltung, einfache Gewinnermittlungen und sämtliche Steuererklärungen erstellt werden können.

Nachträgliche Anmerkung meinerseits:

Gerade hier sollte man aus meiner Sicht nicht an der falschen Stelle sparen. Sobald ihr gewerblich unterwegs seid, muss eure Buchhaltung lückenlos und professionell geführt sein – auch, wenn es euch keinen Spaß macht. Es ist Pflicht, es ist wichtig, und beim Finanzamt interessiert es niemanden, ob ihr Lust darauf habt. Es muss einfach gemacht werden!

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14. Steuerprüfung: Wie bereiten sich Influencer auf Betriebsprüfungen vor, und welche Fehler führen am häufigsten zu hohen Nachzahlungen?

Wichtig ist, sich von Beginn an mit seinen steuerlichen Verpflichtungen auseinanderzusetzen. Die Finanzämter beschäftigen sich derzeit verstärkt mit der Prüfung von Influencern. Das zeigt sich daran, dass es erste Gerichtsurteile zu solchen Fällen gibt und häufiger Anweisungen für die Finanzämter veröffentlicht werden, wie Influencer zu besteuern sind.

Nachzahlungen drohen vor allem dann, wenn keine oder unvollständige Steuererklärungen abgegeben werden und man denkt, dass das Finanzamt dies nicht bemerkt. Zudem führen fehlende oder unvollständige Belege und Aufzeichnungen häufig dazu, dass das Finanzamt Ausgaben nicht anerkennt.

15. Steuerberater oder Eigenregie? Wann ist ein spezialisierter Steuerberater für Influencer unverzichtbar?

Unabhängig davon, ob man sich als Influencer oder Content Creator für einen Steuerberater entscheidet oder nicht – als selbstständiger Influencer ist man Unternehmer. Jeder Unternehmer sollte die wirtschaftlichen Zusammenhänge im eigenen Betrieb so weit verstehen, um die Folgen der eigenen Handlungen zu kennen und zu wissen, wie viel Geld am Ende übrigbleibt. Denn es geht um das eigene Geld!

Unser Ratgeber bietet einen Einblick in die verschiedenen Problemfelder. Wenn man als Influencer feststellt, dass man in einzelnen Bereichen nicht alleine zurechtkommt, sollte man sich Hilfe bei einem Steuerberater holen. Insbesondere bei komplexen Holdingstrukturen oder Überlegungen zum Auswandern braucht man einen Fachmann, der die steuerlichen Folgen ausführlich erklärt.

In solchen Fällen sollte man sich nicht mehr auf vermeintlich einfache Tipps verlassen, die in den sozialen Netzwerken verbreitet werden.

16. Steuerfreies Auswandern nach Dubai & Co.: Zahlen viele Influencer im Ausland wirklich keine Steuern, oder lauern hier versteckte Fallstricke und Pflichten gegenüber dem deutschen Finanzamt?

Anknüpfungspunkt für das deutsche Finanzamt ist immer die Ansässigkeit im Inland. Nur wenn diese vollständig aufgegeben wird – also kein Wohnsitz, kein längerer Aufenthalt und keine Betriebsstätte in Deutschland mehr vorhanden sind – kann es sein, dass man keine Pflichten mehr gegenüber den deutschen Behörden hat.

Problematisch wird es jedoch, wenn die Influencertätigkeit über eine GmbH abgewickelt wird (Stichwort: „Wegzugsbesteuerung“). Es kann durchaus sein, dass einige Influencer, die nach Dubai & Co. ausgewandert sind, keine Steuern mehr in Deutschland zahlen. Ob dies im Einzelfall rechtens ist, lässt sich jedoch nicht anhand der bloßen Darstellung auf Social Media beurteilen.

Abschließende Worte

Das Interview hat aus meiner Sicht eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit steuerlichen Themen auseinanderzusetzen. Als Influencer oder Content Creator hast du nicht nur kreative, sondern auch unternehmerische Aufgaben. Unwissenheit oder Nachlässigkeit kann schnell teuer werden. Informiere dich daher immer bei renommierten Quellen, arbeite sorgfältig und dokumentiere alles. Falls dir das zu viel wird, zögere nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dein Erfolg sollte niemals an vermeidbaren Fehlern scheitern – starte heute und bleib auf der sicheren Seite!

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