Pflegestufen einfach erklärt: Alles, was du über Pflegegrad 1 bis 5 wissen musst

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Rente & Altersvorsorge

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen stellt Betroffene und Angehörige vor viele Herausforderungen – nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Einstufung in die fünf Pflegegrade (früher Pflegestufen). Diese Einstufung entscheidet darüber, welche Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung erbracht werden können. Doch was genau steckt hinter den verschiedenen Pflegegraden und wie funktioniert das Begutachtungsverfahren?

In diesem Beitrag erkläre ich dir Schritt für Schritt, was die einzelnen Pflegegrade ausmacht und wie der Pflegegrad für deine Angehörigen beantragt wird. Ein Thema, mit dem ich mich leider in den vergangenen Jahren selbst intensiver beschäftigen musste.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade definieren den Grad der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person. Dabei reicht die Skala von Pflegegrad 1, der eine leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreibt, bis hin zu Pflegegrad 5, der schwerste Beeinträchtigungen erfasst und besondere pflegerische Anforderungen stellt. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Betroffene von der Pflegeversicherung erhalten können, sowohl in Form von finanziellen Mitteln als auch durch Sachleistungen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hierzu zählen Personen, die erste leichte Einschränkungen haben, jedoch noch relativ selbstständig sind.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen bereits regelmäßige Unterstützung bei täglichen Aufgaben, wie der Körperpflege oder Ernährung.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hier ist die Hilfe durch Angehörige oder Pflegekräfte intensiver und betrifft einen großen Teil des Alltags.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In diesem Grad wird eine sehr umfangreiche Pflege benötigt, oft über den gesamten Tag hinweg.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Dieser Grad richtet sich an Personen, die aufgrund schwerster körperlicher oder geistiger Einschränkungen besonders intensive Betreuung benötigen.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Betroffene oder ihre Angehörigen einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen, die an die jeweilige Krankenkasse angegliedert ist. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden. Sobald der Antrag eingegangen ist, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten) vorbei, um die Situation der pflegebedürftigen Person zu beurteilen.

Das Begutachtungsverfahren: Der Weg zum Pflegegrad

Bei der Begutachtung wird die noch vorhandene Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bewertet. Dafür wird der sogenannte Neue Begutachtungsassessments (NBA) angewendet. Dieses Verfahren teilt die Bewertung in sechs Module auf, die in die Gesamtbewertung des Pflegegrades einfließen:

  1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich die Person? Kann sie ihre Körperhaltung ändern?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist die Person in der Lage, sich zeitlich und örtlich zu orientieren? Kann sie Entscheidungen treffen und ihre Bedürfnisse mitteilen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt die Person Unterstützung bei Verhaltensproblemen wie Aggression oder Angstzuständen?
  4. Selbstversorgung: Kann die Person sich selbstständig waschen, anziehen und essen?
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Welche Unterstützung ist bei medizinischen Maßnahmen wie der Einnahme von Medikamenten notwendig?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie gut kann die Person ihren Tagesablauf planen und soziale Kontakte pflegen?

Pflegeleistungen: Welche Unterstützung gibt es?

Je nach Pflegegrad stehen den Betroffenen unterschiedliche Leistungen zu. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege. Während Pflegegrad 1 nur eine geringe Unterstützung bietet, steigen die Beträge mit zunehmendem Pflegegrad an. So erhalten beispielsweise Personen mit Pflegegrad 2 ein Pflegegeld von 332 € monatlich, bei Pflegegrad 5 steigt dieser Betrag auf 947 €. Das hört sich im ersten Moment vielleicht nach viel Geld an, kompensiert nach eigener Erfahrung aber nicht einmal ansatzweise, was in der Realität an Kosten und Aufwänden entstehen. Das Pflegegeld kann meiner Meinung nach nur als Unterstützung betrachtet werden.

Tipps für Angehörige: Den Gutachtertermin vorbereiten

Damit die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst möglichst reibungslos abläuft, ist es sinnvoll, im Vorfeld einige wichtige Dokumente zusammenzustellen, darunter Arztberichte, Medikamentenlisten und eventuelle Protokolle über den Pflegealltag. Auch pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte sollten, wenn möglich, beim Termin anwesend sein, um die Situation bestmöglich zu schildern.

Wichtig aus meiner Sicht: schildere möglichst offen, ehrlich und unverblümt, wie der Alltag abläuft. Falsches Schamgefühl, Beschönigungen und Übertreibungen sind hier vollkommen fehl am Platz. Denn letzten Endes geht es darum, dass dir und deiner Familie richtig geholfen wird.

Weiterführende Informationen

Das Thema Pflege ist komplex und kann besonders für Angehörige eine emotionale und organisatorische Herausforderung darstellen. Daher lohnt es sich, sich weiter in die Thematik einzulesen. Kostenlose Angebote findest du beispielsweise auf www.pflege.de oder bei deiner Krankenkasse, die auch Pflegeberater zur Unterstützung anbieten. Diese Experten stehen dir mit Rat und Tat zur Seite, um den Weg durch den Pflegedschungel zu erleichtern.

In diesem Zusammenhang gibt es keine blöden Fragen und du musst dich auch nicht schlecht fühlen, wenn die Bürokratie dich übermannt oder du von all den Dingen noch nie etwas gehört hast. Auch für mein Umfeld war es damals vollkommen neu und wir waren über jede Hilfe dankbar.

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