Tipps und Tricks zum Thema Steuern für Influencer. Worauf musst du achten, wenn du online Geld verdienst. Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Steuererklärung.
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Steuern für Influencer

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★★☆☆☆

STEUERN FÜR INFLUENCER von Roland Elias* ist ein kleiner feiner Steuerratgeber für die spezifische Gruppe Influencer und Online Unternehmer. Dabei geht es allerdings nicht wirklich tief ins Detail und dient somit mehr oder weniger nur als Appetizer. / Anzeige

Als ein Solcher ist dieses kleine Heftchen (91 Seiten) allerdings sehr gut geeignet, denn es werden kurz und knapp viele kritische und teilweise noch nicht final entschiedene Themenbereiche im Leben eines YouTubers, Instagramers etc. angerissen. Wer nun aber mehr möchte, der muss sich wohl oder übel weitere Literatur anschaffen – wobei zu diesem Thema noch nicht viel veröffentlicht wurde – oder einen spezialisierten Steuerberater suchen. Denn leider werden diese Themen nur wirklich grob behandelt.

Fazit:

Demnach bietet dieses Buch erfahreneren Online Unternehmern keine bahnbrechend neuen Erkenntnisse und gleichzeitig werden Neulinge wohl möglich anschließend einen riesigen Fundus an offenen Fragen haben.

Grundsätzlich guter Ansatz:

Dennoch, der Ansatz des Autors gefällt mir grundsätzlich gut, denn wie er bereits selbst schreibt:

„[…] jeder haftet für die selbst unterschriebene Erklärung. Aus diesem Grund sollten die steuerlichen Grundzüge bekannt sein […].“
Roland Elias

Viele könnten hier in eine nicht zu verachtende Steuerfalle tappen, weil sie sich selbst noch gar nicht als Influencer bezeichnen würden, aber vielleicht schon den ersten Euro verdient haben oder schlichtweg eine Gewinnerzielungsabsicht mit ihrem Account verfolgen.

Trotzdem kann ich dem Ratgeber im aktuellen Zustand nicht mehr als 2 Sterne geben, denn dazu ist er zu lückenhaft und oberflächlich. Aber ich freue mich schon sehr auf die zweite Auflage!

Persönliche Note zu diesem Thema:

Steuern, Gewerbe, Ämter, das sind immer so spannende Themen, dass sich damit ein jeder gerne beschäftigt (Vorsicht: Ironie). Es führt nur in vielen Fällen kein Weg daran vorbei. Wir müssen uns diesen Themen stellen. Niemand, der gewerblich tätig ist – und sei es nur im Nebengewerbe – kommt drumherum und es kann eben nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn man dieses Thema zu lange vor sich herschiebt.

Als ich vor 6 Monaten diesen Blog und die dazugehörigen Social Media Accounts ins Leben gerufen habe, war mir von Anfang an klar, dass ich mich früher oder später diesem Thema widmen muss. Das war es allerdings nur, weil ich direkt zu Beginn gute Berater an meiner Seite hatte. Das Buch von Roland Elias war zudem nicht die erste und einzige Quelle, die ich bei meinen ausgiebigen Recherchen entdeckte und verschlungen habe.

In diesem Zusammenhang kann ich Dir auch KONZ: 1000 GANZ LEGALE STEUERTRICKS von Franz Konz* (meine Rezension) oder FREIBERUFLER FÜR DUMMIES von Steffi Sammet und Stefan Schwartz* (meine Rezension) bzw. EXISTENZGRÜNDUNG FÜR DUMMIES von Steffi Sammet und Stefan Schwartz* empfehlen, worüber ich hier berichtet habe.

Aber warum ist dieses Thema „Steuern für Influencer“ nun so wichtig?

Ganz einfach: Die meisten sind sich überhaupt nicht bewusst, dass sie bereits gewerblich tätig sind und das, obwohl sie gar kein Gewerbe angemeldet haben.

Wir müssen nämlich das Wort Influencer mal genauer betrachten – an dieser Stelle mal ein kurzer Disclaimer: Das hier ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und ich übernehme keinerlei Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Ausführungen. Es handelt sich hierbei lediglich um meine Erfahrungen.

Wer ist nun eigentlich Influencer? Ist man ab einer gewissen Reichweite oder einer gewissen Abonnentenzahl Influencer. Oder erst wenn man das erste Geld erhalten und Kooperationen geschlossen hat? Keine dieser Beispielhürden ist korrekt!

Man ist ab diesem Moment aus steuerrechtlichen Gründen Influencer, wenn man mit dem Account eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und/oder finanzielle Vorteile erzielt. Und in diese Kategorie fallen beinahe alle unpersönlichen Motivations- und Finanzblogger Accounts. Auch wenn Du einen vermeintlich privaten Account hast und kostenlose Artikel von Unternehmen annimmst und nicht direkt zurückschickst, bist Du steuerrechtlich bereits gewerblich tätig.

Abschließende Worte:

Ich hoffe, der ein oder andere von euch ist gerade wach geworden und macht sich nun auch mal über dieses nicht so schöne Thema Gedanken. Denn ich habe bereits aus einigen Kreisen gehört, dass das Finanzamt um diesen Umstand bereits Bescheid weiß und nicht alle Kollegen dort denken, dass das Internet und Social Media Spielzeuge sind.

Aber an dieser Stelle möchte ich auch noch ein paar aufmunternde Worte an euch richten: Die Mehrheit der Steuerberater da draußen haben genauso wenig Ahnung davon wie ihr. Traurig, aber wahr, mir haben drei Steuerberater unabhängig von einander komplett falsche Aussagen hinsichtlich steuerrelevanter Themen als Influencer und Blogger präsentiert. Hätte ich es nicht besser gewusst, dann wäre ich hier wohl guten Gewissens in böse Fallen getappt.

Deswegen: Achtet darauf, dass euer Steuerberater weiß, was ein Blogger und Influencer macht. Einfacher Test für euch: Fragt ihn nach der steuerfreien Grenze für Geschenke, die ihr mit euren Accounts erhaltet. Wenn er/sie hier ins Straucheln kommt und euch etwas anderes als 10 EUR erzählt, dann wisst ihr, dass ihr einen anderen Steuerberater braucht.

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